Elterngeld soll Familien bei der Sicherung ihrer Lebensgrundlage unterstützen, wenn sich die Eltern vorrangig um die Betreuung ihrer Kinder kümmern und nach der Geburt zeitweise weniger (nicht mehr als 32 Wochenstunden im Durchschnitt des Lebensmonats) oder gar nicht mehr arbeiten.
Das Elterngeld unterstützt Eltern, die nicht voll erwerbstätig sind mit einen an ihrem individuellen Einkommen orientierten Ausgleich, durch einen Mindestbetrag in Höhe von 300 Euro, auch wenn vor der Geburt keine Erwerbstätigkeit bestand, bis zu einem Höchstbetrag in Höhe von 1.800 Euro monatlich.
Mit der Antragstellung können Eltern wählen, wer in welchem Umfang und wann in der gesamt möglichen Bezugsdauer von 12 Monaten zuzüglich 2 Partnermonaten Basiselterngeld die Leistung in Anspruch nimmt.
Hinweise:
• Die Zuständigkeit ergibt sich in Berlin aus der Wohnanschrift des Kindes, für das Elterngeld beansprucht wird, zum Zeitpunkt der ersten Antragstellung (Elterngeldstelle des entsprechenden Stadtbezirks).