Finanzielle Hilfen

Kinder kosten Geld. Babys brauchen nicht nur Nahrung, Kleidung, Hygieneartikel sowie Spielzeug, sondern Sie benötigen vielleicht eine größere Wohnung oder können nicht mehr in Ihrem vorigen Beruf arbeiten. Welche finanziellen Hilfen gibt es für Sie, wenn das Geld knapp wird, und an wen können Sie sich dafür wenden?

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Häufig gestellte Fragen zum Thema Finanzielle Hilfen

Die Stiftung unterstützt Sie, wenn Sie sich in einer Notlage befinden. Eine Notlage liegt etwa vor, wenn Sie viele Kinder zu versorgen haben, alleinerziehend sind oder sich um behinderte oder pflegebedürftige Angehörige kümmern. Vielleicht benötigen Sie Hilfe, weil Ihr Kind behindert ist oder weil die nicht behinderten Geschwister etwas brauchen. Die Stiftung setzt voraus, dass Sie alle anderen möglichen Leistungen wie etwa Arbeitslosengeld, Sozialhilfe, Kindergeld, Wohngeld, Unterhalt usw. schon ausgeschöpft haben, diese aber trotzdem nicht ausreichen und Sie keine Hilfe von anderer Seite rechtzeitig erwarten können.

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Was Sie zum Thema Finanzielle Hilfen wissen sollten

Elterngeld

Das Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung für Sie als Eltern, wenn Sie nach der Geburt weniger oder gar nicht arbeiten, um Ihr Kind zu betreuen. Die Höhe des Elterngelds bemisst sich am Einkommen vor der Geburt. Sie können es bei der Elterngeldstelle oder online beantragen.

Mehr Informationen zum Elterngeld: www.familienportal.de

Kindergeld

Kindergeld bekommen alle Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Ist Ihr Kind arbeitslos, bekommt es bis zum 21. Lebensjahr Kindergeld, wenn es sich in Ausbildung befindet, bis zum 25. Den Antrag auf Kindergeld stellen Sie schriftlich bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit oder online.

Mehr Informationen zum Kindergeld: www.familienportal.de

Kinderzuschlag

Familien mit geringem Einkommen, die aber keinen Anspruch auf Bürgergeld haben, erhalten einen Kinderzuschlag, den Sie schriftlich bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit oder online stellen.

Mehr Informationen zum Kinderzuschlag: www.arbeitsagentur.de

Mutterschaftsgeld

Mutterschaftsgeld erhalten Sie während der gesetzlichen Mutterschutzfrist, also sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt, wenn Sie angestellt arbeiten. Es wird Ihnen von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung auf Antrag gezahlt, jedoch nur 13 Euro pro Tag, also nicht mehr als 390 Euro im Monat. Bei höherem Gehalt zahlt der Arbeitgeber die Differenz zwischen Mutterschaftsgeld und dem durchschnittlichen Nettogehalt der letzten 3 Monate.

Mehr Informationen zum Mutterschaftsgeld: www.berlin.de

Arbeitslosengeld II/ Bürgergeld

Arbeitslosengeld II oder das Bürgergeld gibt es bei geringfügigem Einkommen auch ergänzend. Ab der 13. Schwangerschaftswoche besteht Anspruch auf einen Zuschlag für Mehrbedarf von 17 Prozent. Zusätzlich werden auf Antrag Mittel für Schwangerenbekleidung, und die Babyerstausstattung, sowie den Kinderwagen, das Babybett und den Hochstuhl gezahlt.

Mehr Informationen zum Arbeitslosengeld: www.arbeitsagentur.de

Wohngeld

Wohngeld soll Ihnen bei den Wohnkosten helfen, wenn Ihr Einkommen gering ist. Sie können es beim Bürgeramt, dem Wohnungsamt im Wohnbezirk stellen oder online.

Mehr Informationen zum Wohngeld: www.berlin.de

Stiftung "Hilfe für die Familie"

Die Stiftung „Hilfe für die Familie“ unterstützt Schwangere und Familien in Not. Sie können dort zum Beispiel Geld für Miete beantragen oder für die Ausstattung der Wohnung. Vielleicht ist Ihr Kind krank oder behindert und braucht deswegen Heilmittel oder Therapien, die Sie nicht bezahlen können. Den Antrag stellen Sie bei einer Beratungsstelle, in Charlottenburg-Wilmersdorf zum Beispiel beim Zentrum für sexuelle Gesundheit und Familienplanung.

Mehr Informationen zur Stiftung Hilfe für die Familie: www.stiftunghilfe.de

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