Unterhalt

Wenn die Eltern getrennt leben, muss der Unterhalt des Kindes geregelt werden. Voraussetzung ist, dass das Kind bei einem Elternteil lebt. Dieses leistet seinen Beitrag, indem es das Kind betreut, pflegt und erzieht. Das andere Elternteil gibt Geld dazu, den sogenannten Barunterhalt.

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Häufig gestellte Fragen zum Thema Unterhalt

Wenn Sie keinen oder nur selten Unterhalt bekommen, beantragen Sie beim Jugendamt schriftlich einen Unterhaltsvorschuss, das ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden und soll die Lebensgrundlage des Kindes sichern.

Um einen Unterhaltsvorschuss beantragen zu können, gilt als Voraussetzung, dass das andere Elternteil nicht, nur teilweise oder unregelmäßig den Unterhalt zahlt. Außerdem müssen Sie die alleinige bzw. überwiegende Erziehungsverantwortung tragen und in Deutschland wohnen.

Sie können keinen Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn Sie (neu) verheiratet sind, der andere Elternteil regelmäßig Unterhalt bezahlt, Sie keine Auskunft geben zu dem anderen Elternteil oder wenn Sie nicht daran mitwirken, die Vaterschaft festzustellen oder Auskünfte zum Aufenthalt des anderen Elternteils zu geben.

Mehr Informationen zum Unterhaltsvorschuss: www.familienportal.de

Sie können auch eine Beratung und Unterstützung in Unterhaltsfragen Ihres Kindes beim wohnortzuständigen Jugendamt beantragen. Sollte die gerichtliche Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs Ihres Kindes anstehen, kann das Jugendamt die Unterhaltsansprüche auch im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens geltend machen.

Mehr Informationen zum Unterhalt: www.familienportal.de

Wenn Sie sich in einem Wechselmodell die Betreuung des Kindes teilen, also jedes Elternteil annähernd gleich viel Zeit mit dem Kind verbringt, sind beide Elternteile dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig. Der Kindesunterhalt wird kompliziert berechnet. Wer wem wie viel Geld zahlt, hängt von mehreren Faktoren ab. Wie hoch ist das Einkommen der Elternteile? Welchen Unterhaltsbedarf hat das Kind? Entstehen durch das Wechselmodell Mehrkosten, weil ein zweites Kinderzimmer finanziert werden muss oder weil die Fahrten von der einen in die andere Wohnung Kosten verursachen? An wen wird das Kindergeld ausgezahlt?

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Was Sie zum Thema Unterhalt wissen sollten

Wenn Eltern getrennt sind und das Kind bei einem Elternteil lebt, leistet dieser Elternteil seinen Beitrag durch Pflege, Betreuung und Erziehung. Der andere Elternteil gibt Geld dazu, was als "Barunterhalt" bezeichnet wird.

Doch was passiert, wenn der oder die Ex-Partner*in den Unterhalt nicht oder nur selten zahlt? In diesem Fall kann man Unterhaltsvorschuss schriftlich beim Jugendamt beantragen. Dies ist eine staatliche Leistung für Kinder von Alleinerziehenden, um die finanzielle Lebensgrundlage des Kindes zu sichern. Die Voraussetzung dafür ist, dass der andere Elternteil den Unterhalt nicht, nur teilweise oder nicht regelmäßig zahlt und der alleinige oder überwiegende Erziehungsverantwortung nachkommt und in Deutschland wohnhaft ist.

Es gibt jedoch auch Ausschlusskriterien, wie zum Beispiel der Familienstand. Mit einem*r anderen Partner*in neu verheiratete Elternteile haben keinen Anspruch. Auch wenn der andere Elternteil regelmäßig Mindestunterhalt zahlt oder es keine Auskunft zu diesem gibt, besteht in der Regel kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss.

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