Vaterschaftsanerkennung

Eine Vaterschaftsanerkennung ist dann nötig, wenn Sie zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet sind. Dazu vereinbaren Sie einen Termin beim Jugendamt oder Standesamt oder Sie gehen zu den Sprechstunden dort persönlich vorbei.

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Häufig gestellte Fragen zum Thema Vaterschaftsanerkennung

Nur bei verheirateten Paaren wird der Vater automatisch anerkannt und die Eltern haben die gemeinsame elterliche Sorge. Da Ihr Kind ein Recht hat zu wissen, von wem es abstammt, ist es besser, die Vaterschaft anerkennen zu lassen. Damit ist auch eine Unterhaltsverpflichtung des Vaters verbunden und ein Erbrecht Ihres Kindes. Sie können eine Vaterschaftsanerkennung auch ohne gemeinsames Sorgerecht machen.

Wenn sich der Vater weigert, die Vaterschaft anzuerkennen, können Sie vor Gericht eine Feststellung der Vaterschaft beantragen. Dafür können Sie beim Jugendamt Ihres Wohnortes auch eine Beistandschaft beantragen, wenn Sie dies möchten.

Wenn die Mutter sich weigert, der Vaterschaftsanerkennung zuzustimmen, können Sie die Feststellung der Vaterschaft bei Gericht beantragen.

Wenn Sie es zeitlich schaffen, erledigen Sie die Anerkennung der Vaterschaft am besten vor der Geburt, denn danach gibt es genug neue aufregende Aufgaben im Alltag.

Folgende Einrichtungen in Charlottenburg-Wilmersdorf helfen Ihnen zum Thema Vaterschaftsanerkennung weiter:

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Was Sie zum Thema Vaterschaftsanerkennung wissen sollten

Um die Vaterschaft anerkennen zu lassen, müssen beide Elternteile vor Ort erscheinen, was auch zu getrennten Terminen möglich ist. Die gebärende Person darf zum Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet sein. Als erforderliche Unterlagen bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder Reisepass mit sowie Ihre beiden Geburtsurkunden; außerdem den Mutterpass und, falls schon vorhanden, die Geburtsurkunde Ihres Kindes. Beim Jugendamt wird dafür keine Gebühr erhoben, beim Standesamt kostet die Vaterschaftsanerkennung 40 Euro.

Mehr Informationen zur Vaterschaftsanerkennung in Berlin finden Sie auf: www.berlin.de

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