Bildung und Beruf

Nach der Geburt werden Sie erst einmal mit ihrem Säugling und der neuen Situation beschäftigt sein. Wenn Sie in Elternzeit sind, haben Sie einen festen Zeitpunkt, zu dem Sie wieder in den Beruf zurückkehren. Wenn Sie vorher nicht gearbeitet haben oder nicht wieder in Ihren Beruf zurückkehren können oder mögen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Lassen Sie sich beim Arbeitsamt beraten.

Grafik Entwicklung in den ersten Lebensjahren

Häufig gestellte Fragen zum Thema Bildung und Beruf

Im Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“ haben sich familienfreundliche Unternehmen zusammengeschlossen, deren Mitglieder sie direkt suchen können.

 

Folgende Einrichtungen in Charlottenburg-Wilmersdorf helfen Ihnen zum Thema Bildung und Beruf weiter:

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Was Sie zum Thema Bildung und Beruf wissen sollten

Ausbildung

Wenn Sie wegen der Schwangerschaft die Schule abbrechen mussten, können Sie Ihren Schulabschluss an einer Abendschule, der Volkshochschule oder einem Kolleg nachholen. Eine Berufsausbildung können Sie entweder als schulische Ausbildung machen oder als betriebliche Ausbildung.
Einen Hochschul- oder Fachhochschulabschluss können Sie als Fernstudium absolvieren oder als Teilzeitstudium. Eventuell kommt für Sie auch eine Weiterbildung in Frage, als Fortbildung, Weiterbildung oder Umschulung.

Finanzielle Förderung von Ausbildung

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, unterstützt Sie das BafÖG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) finanziell während der Ausbildung oder, wenn Sie sich nach dem Ausbildungsberuf weiterqualifizieren möchten, das Aufstiegs-BAföG oder ein Aufstiegsstipendium. Das Arbeitsamt gewährt Ihnen einen Bildungsgutschein für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung, wenn Sie die Bedingungen dafür erfüllen. Informieren Sie sich, ob ein Bildungskredit, ein Stipendium oder ein Härtefallfonds für Sie in Frage kommt, wenn Sie sich aus- oder weiterbilden möchten.

Wiedereinstieg in den Beruf nach der Elternzeit

Sie wollen nach der Elternzeit wieder in Ihren Beruf zurückkehren oder eine andere Tätigkeit wahrnehmen. Wenn Sie arbeiten, sichern Sie Ihre eigene Altersvorsorge und tragen finanziell zum Unterhalt der Familie bei. Vielleicht suchen Sie wieder eine berufliche Herausforderung und wollen auch in beruflicher Hinsicht mit ihre*r Partner*in gleichgestellt sein? Der Wiedereinstieg sichert Ihnen den fachlichen Anschluss und hilft Ihrer Karriere.
Überlegen Sie, welches Tempo zu Ihnen und Ihrer Familiensituation passt. Wollen Sie wieder schnell Vollzeit einsteigen oder zunächst schrittweise Ihre Arbeitszeit erhöhen? Ist es Ihnen wichtig, flexibel zu sein oder wollen sie sich zunächst weiterqualifizieren?
Mehr Informationen zu Erwerbstätigkeit und beruflichem Wiedereinstieg: www.perspektiven-schaffen.de

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Familie und Beruf zu vereinbaren ist ein große Herausforderung. Sie stehen unter der Doppelbelastung, Ihrer Familie und Ihrem Beruf gerecht werden zu wollen. Beides kann sehr zeitaufwendig sein, vor allem, wenn Sie keinen Karriereknick in Kauf nehmen wollen.
Familienfreundliche Arbeitsbedingungen helfen Ihnen bei der Vereinbarung, zum Beispiel mit flexiblen Teilzeitmodellen, flexibler Pausengestaltung und passgenauen Arbeitszeiten. Eine familienfreundliche Unternehmenskultur achtet beispielsweise darauf, dass Arbeitnehmer*innen mit Kindern Vorrang haben bei der Urlaubsplanung, weil sie sich nach Schulferien und Kitaschließzeiten richten müssen. Homeoffice hilft gegebenenfalls bei der Flexibilität und spart Fahrzeiten. Das Unternehmen kann Familien auch unterstützen, indem es Sonderurlaub gewährt, wenn familiäre Gründe vorliegen.
Passgenaue Betreuungszeiten sind wichtig, damit Sie Beruf und Familie unter einen Hut bekommen. Als Familie müssen Sie finanziell abgesichert sein. Von Ihrer Arbeitgeber*in bekommen Sie Ihr Gehalt, eventuell zusätzliche finanzielle Zuwendungen bei familiären Ereignissen wie Geburt oder Heirat. Vielleicht gibt es bei Ihrem Arbeitgeber auch eine betriebliche Altersvorsorge. Der Staat unterstützt Sie mit finanziellen Hilfe wie beispielsweise das Elterngeld.

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