Sorgerecht

Sobald das Kind auf der Welt ist, haben Sie als Eltern oder als alleinerziehende*r Mutter oder Vater das Sorgerecht. Damit einher gehen Rechte und Pflichten. Verheiratete Ehepaare haben automatisch das gemeinsame Sorgerecht, wenn Sie nicht verheiratet sind, können Sie einige Dinge beachten und erledigen, am besten schon während der Schwangerschaft.

Häufig gestellte Fragen zum Thema Sorgerecht

Die elterliche Sorge ist unabhängig vom Umgangsbestimmungsrecht. In der Regel gehört zum Wohl des Kindes der Umgang mit beiden Elternteilen (§ 1626 Abs. 3 BGB). Gemeinsam entscheiden sie, zu welchen Zeiten sich das Kind bei welchem Elternteil aufhält. Das bedeutet, dass ich ein Recht habe, mein Kind zu sehen, auch wenn ich nicht das Sorgerecht habe. Hingegen darf nur der sorgeberechtigte Elternteil bestimmen, welchen Wohnsitz das Kind hat und ob es zum Beispiel reisen darf. Die sorgeberechtigte Person muss eine Vollmacht für Reisen erteilen.

Ein Vormund wird zum Beispiel dann bestellt, wenn die Eltern die elterliche Sorge nicht übernehmen können, weil es dem Kindeswohl widerspricht. Ebenfalls, wenn die Eltern noch minderjährig sind oder gestorben. Ist ein minderjähriges Kind unbegleitet nach Deutschland gekommen und die Eltern sind noch im Heimatland, bekommt das Kind ebenfalls einen Vormund.

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Was Sie zum Thema Sorgerecht wissen sollten

Elterliche Sorge

Die elterliche Sorge ist geregelt in § 1626 Abs. 1 BGB. Sie beschreibt das Recht und die Pflicht von Eltern, für ihre minderjährigen Kinder zu sorgen.

Die elterliche Sorge umfasst die Personensorge. Diese beinhaltet das Recht und die Pflicht, Ihrem Kind einen Namen zu geben und seinen Aufenthalt zu bestimmen. Sie dürfen und müssen sogar entscheiden, ob und in welche Kita es geht sowie welche Schule es besucht. Außerdem wählen Sie die Religion Ihres Kindes, sind für die Gesundheitssorge verantwortlich und bestimmen, mit wem Ihr Kind Umgang hat.

Den Eltern obliegt auch die Vermögenssorge, Sie verwalten das Vermögen Ihres Kindes. Das heißt, Sie legen Geld für Ihr Kind an, sofern vorhanden, und verbrauchen Geld für Ihr Kind, wenn Sie zum Beispiel Unterhalt bekommen.

Zudem vertreten Sie Ihr Kind in allen rechtlichen Angelegenheiten, solange es noch nicht volljährig ist.

Gemeinsame elterliche Sorge

Wenn Sie verheiratet sind, haben Sie automatisch gemeinsam die elterliche Sorge.

Sind Sie nicht verheiratet zum Zeitpunkt der Geburt, hat die Mutter die elterliche Sorge inne, der Vater kann sie bekommen, wenn eine Vaterschaftsanerkennung mit Zustimmung der Mutter erfolgt. Außerdem muss eine Sorgeerklärung beider Eltern vorliegen.

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