Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht für Ihr Kind, dass Sie allein erziehen, wenn es:
- noch nicht 18 Jahre alt ist,
- bei Ihnen in Deutschland lebt,
- und keinen oder nicht ausreichenden Unterhalt vom anderen Elternteil erhält.
Nach Vollendung des 12. Lebensjahrs hat Ihr Kind den Anspruch nur dann, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- Sie oder Ihr Kind erhalten kein Bürgergeld (SGB II)
- durch den Unterhaltsvorschuss kann die Hilfebedürftigkeit Ihres Kindes vermieden werden
- Sie haben ein Brutto-Monatseinkommen von mindestens 600 Euro und erhalten ergänzendes Bürgergeld (SGB II)
Verkehrsverbindung
U-Bahnhof Richard-Wagner-Platz
Träger
Jugendamt Charlottenburg-Wilmersdorf, Abteilung Jugend und Gesundheit
Kontakt
Jugendamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Abteilung Jugend und Gesundheit
Zentrale Fachdienste
Unterhaltsvorschuss
Otto-Suhr-Allee 100
10585 Berlin
Fax: (030) 9029-13559
E-Mail: juguv@charlottenburg-wilmersdorf.de
Tel der Sachbearbeitungen: siehe Internet
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/jugend/finanzielle-leistungen