Jugendamt Unterhaltsvorschussstelle

Bei alleinerziehenden Eltern springt die Unterhaltsvorschussstelle ein, wenn der andere Elternteil für das Kind nicht ausreichend sorgt oder sorgen kann. In diesem Fall wird Ihrem Kind vom Staat ein Vorschuss gezahlt.
Die Unterhaltsvorschussstelle bietet Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung,
es erfolgt die Bewilligung und Leistung, sowie der Rückgriff beim anderen Elternteil.

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Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss besteht für Ihr Kind, dass Sie allein erziehen, wenn es:

  • noch nicht 18 Jahre alt ist,
  • bei Ihnen in Deutschland lebt,
  • und keinen oder nicht ausreichenden Unterhalt vom anderen Elternteil erhält.

Nach Vollendung des 12. Lebensjahrs hat Ihr Kind den Anspruch nur dann, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:

  • Sie oder Ihr Kind erhalten kein Bürgergeld (SGB II)
  • durch den Unterhaltsvorschuss kann die Hilfebedürftigkeit Ihres Kindes vermieden werden
  • Sie haben ein Brutto-Monatseinkommen von mindestens 600 Euro und erhalten ergänzendes Bürgergeld (SGB II)

Verkehrsverbindung

U-Bahnhof Richard-Wagner-Platz

Träger

Jugendamt Charlottenburg-Wilmersdorf, Abteilung Jugend und Gesundheit

Kontakt

Jugendamt Charlottenburg-Wilmersdorf
Abteilung Jugend und Gesundheit
Zentrale Fachdienste
Unterhaltsvorschuss

Otto-Suhr-Allee 100
10585 Berlin
Fax: (030) 9029-13559
E-Mail: juguv@charlottenburg-wilmersdorf.de
Tel der Sachbearbeitungen: siehe Internet
https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/jugend/finanzielle-leistungen

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